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Die Verordnung zur Gründung der EUA und zur Einrichtung von Eionet (Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz) sieht eine aktive internationale Zusammenarbeit in wesentlichen Tätigkeitsbereichen der EUA vor. Zu den Aufgaben der EUA zählen die Förderung der Einbeziehung europäischer Umweltinformationen in internationale Umweltüberwachungsprogramme, die Kooperation mit regionalen und internationalen Institutionen und Programmen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) sowie die Zusammenarbeit mit Institutionen in Nicht-EU-Ländern.
Das internationale Engagement der EUA lässt sich in vier Cluster einteilen:
Während Eionet auf die Mitgliedsländer der EUA abzielt, wurde in die EUA-Gründungsverordnung selbst eine zukunftsweisende Bestimmung aufgenommen, die eine Zusammenarbeit mit „...Einrichtungen in Ländern [vorsieht], die nicht Mitglied der Gemeinschaft sind und die Daten, Informationen und Sachkenntnisse [...] anbieten können...“. Dank dieser Bestimmung können Nicht-EU-Länder an Eionet-Tätigkeiten teilnehmen und dann auch der EUA als Mitglieder beitreten.
An Eionet beteiligt sind streng genommen nur die EUA-Mitgliedsländer. In der Praxis umfassen die Eionet-Tätigkeiten jedoch auch die bewährte Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanländern (teilnehmende Länder).
Die EUA kann auf langjährige themenspezifische und bereichsübergreifende Kooperationen verweisen, die auch über die Eionet-Länder hinausreichen. Insbesondere arbeitet die Agentur im Rahmen verschiedener regionaler Prozesse zu Themen, für die es klar umrissene politische Strategien der Gemeinschaft gibt, mit regionalen Stellen zusammen, die geografische Gebiete mit engen oder grenzüberschreitenden geografischen oder geopolitischen Verbindungen zur EU abdecken.
Der Schwerpunkt der kernfinanzierten Tätigkeiten der EUA auf regionaler europäischer Ebene liegt auf der Bereitstellung von Umweltinformationen und auf Bewertungstätigkeiten im Rahmen verschiedener Abkommen und anderer Prozesse. Je nach Bedarf reicht das Tätigkeitsspektrum der EUA vom Daten- und Informationsaustausch bis zu Input für Bewertungen und zur Förderung von Netzwerken und Informationspartnerschaften.
3. Beziehungen zu internationalen Organisationen
Die EUA kann auf eine langjährige Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und UN-Institutionen verweisen, und hier insbesondere mit solchen, die sich mit Umwelt- und damit zusammenhängenden Fragen befassen wie UN Environment auf globaler und die UN-Wirtschaftskommission für Europa auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Beziehungen beinhalten sowohl eine themenspezifische Kooperation (z. B. zu Klimawandel und Biodiversität) als auch eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Themenspezifisch stellt die EUA Daten und Fachwissen bereit, um die EU- und die EUA-Mitgliedsländer sowie teilnehmende Länder bei ihrer Teilnahme an internationalen Abkommen und bei den von der UN neu eingerichteten globalen Bewertungsplattformen zu unterstützen. Bei der bereichsübergreifenden Arbeit konzentriert sich die EUA auf den Wissensaustausch und auf die Förderung der SEIS-Grundsätze, um die Schnittstelle zwischen Wissen und Politik zu stärken.
Sowohl bei themenspezifischen als auch bei bereichsübergreifenden Tätigkeiten agiert die EUA als direkter Partner internationaler Organisationen, indem sie Fachwissen für laufende Prozesse bereitstellt sowie die EU- und EUA-Mitgliedsländer und teilnehmende Länder bei der Erfüllung ihrer Berichterstattungspflichten, der Bereitstellung von Bewertungen und der Entwicklung beziehungsweise Mitentwicklung von EU-Positionen unterstützt. Die Arbeit zur Unterstützung der EU- und EUA- Mitgliedsländer sowie der teilnehmenden Länder wird im Kontext wichtiger politischer Prozesse durchgeführt. Ein Beispiel hierfür ist das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), wo die EUA eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung von Treibhausgasemissionen spielt.
Nach Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung enthält, muss der Rahmen für Umsetzungsmaßnahmen und die Überprüfung der Agenda 2030 auf nationaler, regionaler und globaler Ebene konkreter ausgestaltet werden. Die EUA wird dabei auf regionaler Ebene eine besondere Rolle spielen, indem sie zu den Überwachungs- und Überprüfungstätigkeiten beiträgt. Diese Tätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.
Die Agentur ist überdies laufend eingebunden in die Arbeiten des Systems globaler Erdbeobachtungssysteme (Global Earth Observation System of Systems, GEOSS) der Gruppe zur Erdbeobachtung (Group on Earth Observations, GEO) und der UN-Initiative für ein globales Managament von Geoinformationen (Global Geospatial Information Management).
Die EUA tauscht ihre Expertise, ihr Wissen und ihre methodischen Ansätze mit verschiedenen außereuropäischen nationalen und regionalen Stellen aus. So führt die Agentur seit fast 20 Jahren einen regelmäßigen Dialog mit der Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten und tauscht seit 15 Jahren mit den zentralasiatischen Ländern Informationen aus. Darüber hinaus pflegt die EUA Kontakte zu Institutionen z. B. in Australien, Kanada, China, Indien und Südkorea sowie auf regionaler Ebene zu afrikanischen, asiatischen sowie südamerikanischen Institutionen und tauscht Informationen mit diesen aus.
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