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Die Bedeutung der ökologischen Innovation wird in der Lissabon-Strategie, der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung und dem sechsten Umweltaktionsprogramm (6EAP) vollständig anerkannt. Der Aktionsplan für Umwelttechnologie (ETAP), der im Januar 2004 zur Umsetzung angenommen wurde, ergänzt die Regelungskonzepte der Europäischen Kommission. ETAP umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Innovation und der Einführung von Umwelttechnologien. Die Priorität liegt dabei auf der Förderung von Forschung und Entwicklung, der Mobilisierung von Mitteln, der Förderung der Nachfrageentwicklung und der Verbesserung der Marktbedingungen.

ETAP ergänzt die Regelungskonzepte der Europäischen Kommission und beschäftigt sich direkt mit den drei Dimensionen der Lissabon-Strategie – Wachstum, Arbeitsplätze und Umwelt. Auf der Grundlage von ETAP haben die Mitgliedstaaten formelle nationale Planungen erarbeitet, in denen Pläne, Maßnahmen und erreichte Erfolge im Zusammenhang mit Umwelttechnologien und ökologischen Innovationen beschrieben sind.

Forschung und Entwicklung sind ein wichtiges Element der Lissabon-Strategie, deren Ziel es ist, Europa „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. Das siebte Rahmenprogramm (RP7) für Forschung (2007-2013) der Europäischen Union wird voraussichtlich ebenfalls eine wichtige Rolle für die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie spielen. Eine Reihe von europäischen Technologieplattformen soll auch künftig dazu dienen, das RP7 an die Bedürfnisse der Industrie anzupassen. Sie beschäftigen sich mit technologischen Themen wie Windenergie, Wasserstoff-Brennstoffzellen, Photovoltaik und CO2-freien, fossil befeuerten Kraftwerken. Diese Plattformen werden einen großen Einfluss auf die innovative Kapazität Europas zur Umwandlung von Wissen und Innovation in wirtschaftlichen Mehrwert und ökologische Nachhaltigkeit haben.

Europas Weg zur Emissionsfreiheit wurde mit der Festlegung mehrerer Ziele begonnen: eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % bis 2020 (gegenüber den Werten von 1990), ein Anteil von 20 % für erneuerbare Energien bis 2020 und ein Biokraftstoff-Anteil am Kraftstoff für den Straßenverkehr von 10 %. Durch diese Ziele wurde ein erhebliches Potenzial für neue Energietechnologien und für die Änderung jahrzehntealter Energieordnungen geschaffen. Im Laufe des 21. Jahrhunderts werden wir eine Neukonfigurierung der Stromnetze mit neuen, kleineren und weiter verteilten Energieerzeugungstechnologien aus erneuerbaren Energiequellen erleben, die auf lokaleren Ebenen bis hin zu einzelnen Haushalten arbeiten.

Die Umweltprobleme Europas können nicht allein durch Technologien gelöst werden. Um deutliche Vorteile für Wirtschaft und Umwelt zu erzielen, wird eine Kombination von verschiedenen Konzepten benötigt – von legislativen Maßnahmen bis hin zu freiwilligen Aktionen. Rechtsvorschriften wie die IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung haben sich als wirksames Mittel dafür bewährt, die Industrie und die Unternehmen in Europa durch die Förderung des Einsatzes sauberer Technologien zur Abfallreduzierung und Einführung des Recycling zu ermutigen. Des Weiteren haben freiwillige Konzepte wie das System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zu kontinuierlichen Verbesserungen der Umweltleistung für Tausende von Unternehmen und Organisationen in Europa geführt.

 

 

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