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Politischer Kontext

Seite Zuletzt geändert 23.11.2023
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Das sechste Umweltaktionsprogramm hat zum Ziel, in der Europäischen Union eine Luftqualität zu erreichen, die nicht mit inakzeptablen Belastungen oder Gefährdungen für die Gesundheit oder die Umwelt verbunden ist. Die EU führt auf vielen Ebenen Maßnahmen durch, um die Belastung durch Luftverschmutzung zu verringern: durch Rechtsvorschriften, durch die Zusammenarbeit mit Sektoren, die Luftverschmutzung verursachen, durch nationale und regionale Behörden und Nichtregierungsorganisationen und durch Forschung. Die EU-Strategien sind darauf ausgerichtet, die Belastung durch Luftverschmutzung einzudämmen, indem sie die Emissionen reduzieren und Grenzwerte und Zielvorgaben für die Luftqualität festlegen.

Das im Rahmen des sechsten Umweltaktionsplans initiierte Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE) bietet eine langfristige, strategische und integrierte politische Beratung zum Thema Luftverschmutzung. Die Thematische Strategie zur Luftreinhaltung aus dem Jahr 2005 – unterstützt durch das Programme CAFE – legt ehrgeizige, aber kosteneffiziente Ziele und Maßnahmen für die europäische Luftqualitätspolitik bis 2020 fest.

Luftschadstoffemissionen

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten legt die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) Emissionshöchstmengen (Grenzwerte) für die Emissionen von vier wichtigen Luftschadstoffen fest, die schädlich für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sind (Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, flüchtige organische Verbindungen außer Methan sowie Ammoniak). Die Europäische Kommission wird Ende 2008 eine überarbeitete NEC-Richtlinie vorschlagen. Weitere Einzelheiten sind hier abrufbar.

Andere wichtige EU-Rechtsvorschriften haben zum Ziel, die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Quelle zu verringern, zum Beispiel:

Auf internationaler Ebene wird das Thema Luftschadstoffemissionen auch durch das UNECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP) und seine Protokolle behandelt. Das Göteborg-Protokoll für eine Vielzahl von Schadstoffen im Rahmen des LRTAP-Übereinkommens enthält nationale Emissionshöchstmengen, die mit denen der NEC-Richtlinie der EU identisch oder weniger ehrgeizig sind.

Luftqualität

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität, die Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa, stellt eine der wichtigsten Maßnahmen für die Bekämpfung der Luftverschmutzung im Rahmen der Thematischen Strategie zu Luftreinhaltung dar. Sie ist die erste EU-Richtlinie, die Grenzwerte für Feinstaubkonzentrationen für PM2,5 enthält. Außerdem konsolidiert sie verschiedene bestehende Rechtsvorschriften über Luftqualität in einer einzigen Richtlinie. Die einzelnen Regierungen haben zwei Jahre Zeit (ab dem 11. Juni 2008), um das nationale Recht an die Bestimmungen der Richtlinie anzupassen.

Bis dahin behält der bestehende EU-Rechtsrahmen für Luftqualität seine Gültigkeit. Diesen Rechtsvorschriften enthalten Festlegungen gesundheitsbasierter Normen und Ziele für eine Reihe von Luftschadstoffen und umfassen:

  • die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie: Diese Richtlinie beschreibt die Grundprinzipien der Bewertung und der Verwaltung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten. Sie führt außerdem die Schadstoffe auf, für die Luftqualitätsnormen und ­ziele erarbeitet und in nachfolgenden Rechtsvorschriften (den vier „Tochterrichtlinien“) festgelegt wurden;
  • die „Richtlinie über den Informationsaustausch“, die einen gegenseitigen Austausch von Informationen und Daten von Netzwerken und individuellen Stationen in den EU-Mitgliedstaaten, die die Luftverschmutzung messen, festlegt.

Weitere Informationen zu Strategien und Rechtsvorschriften über Luftverschmutzung: Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission

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