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Press Release
PRESSEMITTEILUNG
Kopenhagen, 29 Juni 2005
Die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen hat Strategien erarbeitet, mit denen Europa seinen Beitrag zum globalen Klimaschutzziel leisten kann.
Auf weltweiter und europäischer Ebene sind Anstrengungen erforderlich, um den globalen Temperaturanstieg auf höchstens 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Alle Länder der Europäischen Union haben sich verpflichtet, bei der Verringerung des Emissionsausstoßes eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Klimaänderung hat heute bereits ernste Auswirkungen. Häufigere und wirtschaftlich folgenschwerere Hochwasser, Dürren und andere extreme Wettererscheinungen beeinträchtigen unsere Wasserressourcen, die Ökosysteme, die Landwirtschaft und die menschliche Gesundheit.
Europa kann dieses Ziel nicht alleine erreichen. Der Bericht geht von einem Beitrag aus, der erforderlich wäre, um bis 2030 eine Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU um 40 % unter das Niveau von 1990 zu erreichen. Der Bericht geht ebenfalls davon aus, dass sich bis 2030 grundlegende Veränderungen im Energiesektor der EU vollziehen werden. Dieser Sektor ist derzeit für 80 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.
Gut die Hälfte der in der EU notwendigen Emissionsverringerung kann mit den in Europa bereits vorhandenen Technologien erreicht werden, das heißt durch eine Steigerung der Energieeffizienz bei der Strom- und Wärmeerzeugung, eine effizientere Energienutzung in privaten Haushalten, in der Industrie, im Dienstleistungs-, Agrar- und Verkehrssektor, eine Umstellung auf kohlenstoffarme Brennstoffe und eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger, allen voran Windkraft und Biomasse. Die darüber hinaus notwendige Reduzierung könnte durch den internationalen Emissionshandel mit der übrigen Welt erreicht werden.
Dies sind die wichtigsten Ergebnisse eines neuen Berichts, der heute von der Europäischen Umweltagentur vorgestellt wurde. In dem Bericht werden mehrere Szenarien beschrieben und es wird untersucht, welche Änderungen zu einer möglichst kostengünstigen Reduzierung der weltweiten Emissionen notwendig sind.
Prof. Jacqueline McGlade, Exekutivdirektorin der EUA, sagt:
"Die Klimaänderung steht ganz oben auf der internationalen Agenda und
viele Menschen wissen jetzt, dass es das Kyoto-Protokoll gibt. Aber das
Protokoll ist nur ein erster Schritt. Wir machen uns bereits Gedanken
darüber, was wir nach 2012 tun können, damit wir das Ziel von 2 °C
nicht überschreiten. Wir sind uns darüber im Klaren, dass Europa das
nicht alleine schaffen kann. Doch die Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Union haben erneut bekräftigt, dass sie auch weiterhin
eine führende Rolle bei den weltweiten Bemühungen in diesem Bereich
einnehmen wollen und die Agentur hat nun Strategien erarbeitet, wie
diese politische Verpflichtung eingehalten werden kann.
Europa muss umweltschädliche Subventionen für Energie abschaffen, seine
Energieeffizienz steigern und seinen Anteil an erneuerbaren
Energieträgern erhöhen. Außerdem muss es den Aufbau eines effizienten
globalen Markts für den Handel mit Emissionsrechten unterstützen.
Europa muss saubere Technologien an die Entwicklungsländer weitergeben
und seine Investitionen in die Forschung und Entwicklung
umweltfreundlicher Technologien erhöhen. Alle diese Maßnahmen sind
notwendig, damit wir unsere politische Verpflichtung erfüllen können",
so Prof. McGlade.
Durch einmalige strukturelle Veränderungen und spezifische Politiken und Maßnahmen konnte seit 1990 eine leichte Verringerung der gesamten Treibhausgasemissionen erreicht werden. Seit dem Jahr 2000 ist in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten (EU-15) wieder ein Anstieg der CO2-Emissionen zu beobachten. Ohne weitere politische Maßnahmen wird sich dieser Anstieg nach 2010 fortsetzen und es ist davon auszugehen, dass er bis 2030 insgesamt 14 % gegenüber dem Niveau von 1990 erreichen wird.
In mehreren Szenarien zur Klimaänderung, die von der EUA untersucht wurden, wird bis 2030 ein Rückgang der Treibhausgasemissionen der EU um 40 % vorausgesagt. Gut die Hälfte dieser Verringerung kann mit den in Europa bereits vorhandenen Technologien erreicht werden, der restliche Teil durch einen internationalen Emissionshandel mit der übrigen Welt in einem effizienten globalen Markt für den Handel mit Emissionsrechten.
Im Bericht der EUA wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein alternatives Energiesystem, bei dem die energiebezogenen CO2-Emissionen der EU im Jahr 2030 um 11 % unter dem Niveau von 1990 liegen, erreicht werden kann, wenn die EU:
Ein Szenario, das von einem höheren Anteil erneuerbarer Energieträger (knapp 40 % an der Stromerzeugung) ausgeht, zeigt, dass dadurch die energiebedingten CO2-Emissionen der EU bis 2030 noch stärker um rund 21 % unter das Niveau von 1990 gesenkt werden könnten.
In allen von der EUA untersuchten Szenarien ist und bleibt der Verkehrssektor ein Bereich, in dem die Reduzierung von Emissionen schwierig ist. Angesichts des stetig zunehmenden Personen- und Güterkraftverkehrs wird in allen Szenarien von einem weiteren Anstieg der CO2-Emissionen des Verkehrssektors (bis 2030 um 25 % - 28 % gegenüber dem Niveau von 1990) ausgegangen.
Des Weiteren hat die EUA untersucht, welche Kosten durch die Umstellung auf ein kohlenstoffarmes Energiesystem in Europa entstehen würden. Viele erste Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor würden wahrscheinlich nur geringe Kosten verursachen oder sogar Kosteneinsparungen erbringen. Doch eine grundlegende Abkehr von den fossilen Brennstoffen könnte eine Mehrbelastung von rund 0,6 % des BIP bis 2030 verursachen.
Vieles deutet jedoch darauf hin, dass der Nutzen einer Beschränkung des globalen Temperaturanstiegs auf 2 °C die Kosten der Maßnahmen zur Emissionsreduzierung wieder ausgleicht, weil damit die durch die Klimaänderung verursachten weltweiten Schäden vermieden werden können. Darüber hinaus wird ein kohlenstoffarmes Energiesystem in Europa weitere positive Umweltaspekte mit sich bringen, wie etwa eine Verringerung der Luftschadstoffemissionen, es wird eine höhere Versorgungssicherheit gewährleisten und möglicherweise auch günstige Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Die makroökonomischen und sektorbezogenen Kosten sowie die Kosten, die entstehen, wenn nichts unternommen wird, müssen noch genauer untersucht werden.
Eine umfangreiche kostenwirksame Reduzierung kann voraussichtlich auch bei den Distickstoffoxid- und Methanemissionen erreicht werden, die durch die Industrie, die Abfallentsorgung und die Landwirtschaft verursacht werden.
Im Laufe des Jahres 2005 wird die EUA weitere Einzelheiten über die Annahmen, die den vorgestellten Szenarien zugrunde liegen, sowie über die Ergebnisse veröffentlichen.
Klimaschutzziele
Mit dem Kyoto-Protokoll, das im Februar 2005 in Kraft getreten ist, soll die Emission der Industrieländer von CO2, Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O) sowie von drei fluorierten Industriegasen - teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) - begrenzt werden. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls haben sich die (vor 2004) 15 Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, im Zeitraum von 2008 bis 2012 ihre Emissionen um 8 % im Vergleich zum Niveau von 1990 zu reduzieren. Außerdem wurde ein Übereinkommen zur Lastenverteilung getroffen, in dem Emissionsbegrenzungen oder Reduzierungsziele für alle Mitgliedstaaten vereinbart wurden. Die neuen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Malta), die der EU 2004 beigetreten sind, haben nach dem Kyoto-Protokoll ihre eigenen Ziele für die Verringerung ihrer Emissionen, die zwischen 6 % und 8 % unter dem Niveau ihres jeweiligen Bezugsjahres liegen. Die Industrieländer, die das Protokoll ratifiziert haben, haben sich zusammengenommen zu einer durchschnittlichen Reduzierung von 2,8 % im Zeitraum von 2008 bis 2012 (gegenüber dem Niveau von 1990) verpflichtet. Diese Länder verursachen rund 64 % der gesamten Emissionen aller Industrieländer, die USA und Australien nicht mitgerechnet, die das Protokoll nicht ratifiziert haben.
Um die nachteiligen Auswirkungen möglichst gering zu halten, wurde von der EU im Sechsten Umweltaktionsprogramm (2002) als vorläufiges langfristiges Ziel festgelegt, den globalen Temperaturanstieg auf 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten. Der weltweite Temperaturanstieg hat bereits heute rund ein Drittel dieser Zielvorgabe erreicht. Das Ziel, den Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen, wurde auf den Tagungen des Rates Umwelt am 20. Dezember 2004 und am 11. März 2005 bestätigt. Diese ehrgeizige Zielvorgabe spiegelt sich in den nachfolgend genannten Zielen für eine weltweite Emissionsreduzierung wider, die vom Rat festgelegt wurden: Auf seiner Tagung vom 20. Dezember 2004 nahm der Rat die Schlussfolgerung an, dass: "...eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau deutlich unterhalb von 500 ppmv CO2-Äquivalent erforderlich sein könnte..., dass die globalen Treibhausgasemissionen innerhalb von zwei Jahrzehnten ihren Höchststand erreichen und danach erhebliche Verringerungen von wenigstens 15 % und möglicherweise bis zu 50 % bis 2050 im Vergleich zum Niveau von 1990 folgen müssen...". Die im Rahmen des Kyoto-Protokolls vorgesehene Reduzierung im Zeitraum von 2008 bis 2012 ist daher erst ein erster kleiner, aber wichtiger Schritt zur weiteren weltweiten Emissionsreduzierung.
Schätzungen zufolge wird der Anteil der EU-25 an den weltweiten Emissionen bis 2050 auf weniger als 10 % zurückgehen, während der Emissionsanteil anderer Länder, einschließlich der Entwicklungsländer, steigen wird. Auf der Basis der im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen festgelegten Grundsätze des Konzepts gemeinsamer, aber unterschiedlicher Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten müssen daher von allen Ländern, den Industrieländern wie den Entwicklungsländern, weitere Maßnahmen zur Emissionsreduzierung getroffen werden.
Außerdem kam der Rat Umwelt am 11. März 2005 zu folgendem Schluss: "...sieht der Rat der Aussicht entgegen, mit den Verhandlungspartnern mögliche Strategien für die Erreichung der notwendigen Emissionsreduzierungen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sollten die Industrieländer Reduzierungen in der Größenordnung von 15 % bis 30 % bis 2020 und 60 % bis 80 % bis 2050 im Vergleich zu der im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Berechnungsgrundlage in Erwägung ziehen".
In ihrem Bericht kommt die EUA zu dem Ergebnis, dass der Emissionsausstoß bis 2050 um 15 % unter das Niveau von 1990 sinken und sich damit in dem Bereich bewegen wird, der vom Rat Umwelt genannt worden ist. Allerdings sind weitere Untersuchungen notwendig, um genauere Angaben zum Umfang der erforderlichen weltweiten Emissionsreduzierungen machen zu können. Im Bericht der EUA wird für die EU von Emissionsreduzierungszielen von 20 % im Vergleich zum Niveau von 1990 bis 2020, von 40 % bis 2030 und von 65 % bis 2050 ausgegangen. Diese angenommenen Ziele bewegen sich in der vom Rat Umwelt genannten Größenordnung.
Internet-Adresse, unter der der EUA-Bericht abgerufen werden
kann:
http://reports.eea.europa.eu/eea_report_2005_1/en
Informationen über die geplanten Maßnahmen der EU gegen die
Klimaänderung erhalten Sie unter:
http://europa.europa.eu/comm/environment/climat/future_action.htm
Die Europäische Umweltagentur ist die wichtigste öffentliche Stelle in Europa mit der Aufgabe, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit fundierte, unabhängige Informationen über die Umwelt zur Verfügung zu stellen. Die EUA hat 1994 in Kopenhagen ihre Tätigkeit aufgenommen und ist der zentrale Knotenpunkt des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (Eionet), einem Netz aus etwa 300 Einrichtungen in ganz Europa, über das sie umweltrelevante Daten und Informationen sammelt und verbreitet. Als Einrichtung der EU steht die Agentur allen Staaten mit der gleichen Zielsetzung offen. Sie zählt derzeit 31 Mitgliedsländer: die 25 EU-Mitgliedstaaten, die drei EU-Bewerberländer - Bulgarien, Rumänien und die Türkei - sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Mit der Schweiz wurde ein Übereinkommen über eine Mitgliedschaft in der EUA paraphiert. Die Westbalkanstaaten - Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie Serbien und Montenegro - haben ihren Beitritt zur Agentur beantragt.
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