HelpCenter FAQ
Wie reiche ich eine Beschwerde auf EU-Ebene ein?
Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Europäische Kommission dafür zuständig sicherzustellen, dass das Recht der Europäischen Gemeinschaften ordnungsgemäß angewandt wird. Jeder kann bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen einen EU-Mitgliedstaat über eine Maßnahme einlegen, die als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar gilt. Eine Beschwerde ist allerdings nur dann zulässig, wenn sie sich auf einen Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht bezieht. Weitere Informationen können Sie folgenden Webseiten entnehmen: Eine Beschwerde auf EU-Ebene einreichen; und Complaints, petitions and other sources of infringement information (Beschwerden, Petitionen und andere Informationsquellen über Vertragsverletzungen).
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst immer an Ihre lokalen, regionalen und/oder nationalen Behörden wenden sollten.
Permalinks
- Permalink to this version
- 012408e891cf4c9d9251129bae3a0ef8
- Permalink to latest version
- VKQ3AMI0YW
For references, please go to https://www.eea.europa.eu/de/help/haeufig-gestellte-fragen-faq/wie-reiche-ich-eine-beschwerde or scan the QR code.
PDF generated on 03.06.2023 14:52
Dokumentaktionen
Für andere freigeben