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Die Europäische Kommission hat im Anschluss an eine Entscheidung des Verwaltungsrates der Europäischen Umweltagentur vom 15. März 2002 beschlossen, zu Bewerbungen für folgende Stelle aufzurufen:


Verwaltungsdirektor der Europäischen Umweltagentur


Die Agentur wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates (geändert durch die Verordnung 933/99 des Rates) geschaffen; sie ist eine Einrichtung der Europäischen Union und hat ihren Sitz in Kopenhagen.


Die Agentur: Die Agentur ist seit ihrer Schaffung im Jahr 1994 zur wichtigsten Informationsquelle für die Umweltpolitik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten geworden und erfüllt in dieser Funktion eine zentrale Rolle für die nachhaltige Entwicklung in Europa. Der/Die Bewerber/in muss nachweisen können, dass er/sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Führungsqualitäten verfügt, um gewährleisten zu können, dass die Agentur auch weiterhin ihre strategische Rolle erfüllen kann. Die Agentur kann sich bei ihren Arbeiten auf ein Netz für Umweltinformationen und Umweltbeobachtung stützen, das in der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen vertreten ist. Unmittelbare Herausforderung für den/die neue(n) Direktor/in wird die Erweiterung um 13 neue Mitgliedsländer sein. Weitere Informationen können der Internetseite der Agentur (www.eea.eu.int) entnommen werden.


Aufgabenbeschreibung: Der/Die Verwaltungsdirektor/in ist rechtliche(r) Vertreter/in der Agentur und vertritt diese nach Außen. Er/Sie ist dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Seine/Ihre Aufgaben umfassen u.a.

  • die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat bei der Formulierung und Erreichung der strategischen Ziele der Agentur im Umweltbereich;
  • die Abwicklung des Tagesgeschäfts für die über 80 Beschäftigten der Agentur und des Haushalts von rund 28 Mio. €;
  • die Erstellung und Verbreitung von Umweltinformationen;
  • die Erstellung der Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogramme.

Ernennung: Der Verwaltungsrat der Agentur ernennt den/die erfolgreiche(n) Bewerber/in auf Vorschlag der Europäischen Kommission.


Einstellungsbedingungen: Der/Die Verwaltungsdirektor/in wird als Bedienstete(r) auf Zeit im Sinne von Artikel 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ernannt. Zu besetzen ist eine A.2-Stelle. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist erneuerbar.


Erforderliche Qualifikationen:

  • Durchsetzungsfähigkeit und Führungsqualitäten zur Erfüllung der Aufgaben der Agentur;
  • Fähigkeit, mit den Beteiligten zu kommunizieren und eng zusammen zu arbeiten;
  • Nachweis der Fähigkeit, eine Organisation auf strategischer Ebene und im internen Management zu führen;
  • mindestens 15 Jahre Berufserfahrung (nach Erlangung des akademischen Grads) in einem Bereich mit Relevanz für den Auftrag der Umweltagentur, davon mindestens fünf Jahre Erfahrung auf Managementebene;
  • gründliche Kenntnis von mindestens einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache. Gute Englischkenntnisse sind von Vorteil;
  • Universitätsabschluss oder vergleichbarer Abschluss, der das Recht auf ein Aufbaustudium verleiht;
  • der/die Bewerber/in sollte nach dem 01.01.1943 geboren sein;
  • gründliches Verständnis der EU-Organe, der Umweltpolitik der EU, der einschlägigen internationalen politischen Situation sowie sonstiger politischer Entwicklungen, die für die Tätigkeiten der Agentur von Belang sind.

Nationalität: Nationalität eines Mitgliedlands der Agentur, einschließlich der Länder, die derzeit ihre Mitgliedschaft ratifizieren, sofern die Ratifizierung bis zur Ernennung des/der ausgewählten Kandidaten/in durch den Verwaltungsrat abgeschlossen ist (Polen und die Türkei).


Kandidaten, die sich an der letzten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen beteiligt haben (veröffentlicht am 20. Juli 2001 im Amtsblatt der EU) werden daran erinnert, dass dieses Verfahren abgeschlossen wurde. Besteht weiterhin Interesse an dieser Stelle, so MUSS eine neue Bewerbung innerhalb der festgelegten Frist und unter Beifügung sämtlicher relevanter Unterlagen gestellt werden.


Bewerbungen können nur dann als gültig betrachtet werden, wenn Interessenten bis zum 26. Juli 2002 (Datum des Poststempels) per Einschreiben eine Bewerbung, ein ausgefülltes Bewerbungsformular und einen Lebenslauf vom maximal drei Seiten Länge an nachstehende Adresse schicken.


Europäische Kommission
Generaldirektion Personal und Verwaltung
Referat Admin.A.5
Verwaltungsdirektor/in der EUA
Büro MO 34 5/105
B-1049 Brüssel


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Beverbungen für die Stelle des Verwaltungsdirektors


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