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Das Foto wurde von der Spitze des Montparnasse-Turms im Winter 1997/98 in einem Zeitraum aufgenommen, in dem die registrierte Luftverschmutzung durch NO 2 oberhalb der Grenzwerte lag.
Jean-Jacques Poirault, Frankreich (ImaginAIR)
Die Menge an Schadstoffen, die in unsere Luft freigesetzt wird, wurde erheblich reduziert, seit die EU in den 1970er Jahren Richtlinien und Maßnahmen zur Luftqualität eingeführt hat. Die Luftverschmutzungsemissionen von vielen der großen Quellen wie Verkehr, Industrie und Stromerzeugung sind nun reguliert und nehmen stetig ab, wenn auch nicht immer im gewünschten Maß.
Ein Weg, durch den die EU diese Verbesserung erreicht hat, ist die EU-weite Einführung rechtsverbindlicher und nicht rechtsverbindlicher Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe, die in der Luft verteilt werden. Die EU hat Standards für Feinstaub (PM) bestimmter Größen, Ozon, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Blei und andere Schadstoffe festgelegt, die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder Ökosysteme haben könnten. Kernstücke der Rechtsvorschriften, die Schadstoffgrenzwerte in Europa vorgeben, sind unter anderem die 2008 eingeführte Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) und die 1996 eingeführte Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (96/62/EG).
Eine weitere Herangehensweise für die Gesetzgebung zur Verbesserung der Luftqualität ist die Festlegung nationaler jährlicher Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe. In diesen Fällen sind die Länder für die Einführung der benötigten Maßnahmen verantwortlich, um zu gewährleisten, dass ihre Emissionswerte unterhalb des festgelegten Grenzwerts für den jeweiligen Schadstoff liegen.
Das Göteborg-Protokoll der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zum Abkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP) und die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (2001/81/EG) legen beide jährliche Luftschadstoff-Emissionsgrenzwerte für die europäischen Länder fest, einschließlich der Schadstoffe, die für die Versauerung, Eutrophierung und die bodennahe Ozonbelastung verantwortlich sind. Das Göteborg-Protokoll wurde 2012 überarbeitet. Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen soll 2013 überprüft und überarbeitet werden.
Zusätzlich zur Einführung von Luftqualitätsstandards für bestimmte Schadstoffe und jährliche Grenzwerte auf nationaler Ebene sind die europäischen Rechtsvorschriften auch darauf ausgelegt, bestimmte Sektoren anzugehen, die als Luftverschmutzungsquellen agieren.
Die Emissionen von Luftschadstoffen durch die Industrie werden unter anderem in der 2010 eingeführten Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75EU) und in der 2001 eingeführten Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft (2001/80/EG) reguliert.
Fahrzeugemissionen wurden durch eine Reihe von Leistungs- und Brennstoffstandards reguliert, einschließlich der 1998 eingeführten Richtlinie über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen (98/70/EG) und die Fahrzeugemissionsnormen, die als „Euro-Normen“ bekannt sind.
Die Euro-5- und Euro-6-Normen decken Emissionen von leichten Fahrzeugen wie Personenkraftwagen, Lieferwagen und Nutzfahrzeugen ab. Die Euro-5-Norm trat am 1. Januar 2011 in Kraft und fordert, dass alle neuen Autos, die unter die Rechtsvorschrift fallen, weniger Partikel und Stickstoffoxid freisetzen dürfen als die festgelegten Grenzen. Die Euro-6-Norm, die 2015 in Kraft tritt, wird strengere Grenzwerte für Stickstoffoxid einführen, welches von Dieselmotoren freigesetzt wird.
Es gibt außerdem internationale Vereinbarungen, die die Emissionen von Luftschadstoffen in anderen Verkehrsbereichen betreffen, wie das Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) mit seinen zusätzlichen Protokollen, die die Schwefeldioxidemissionen durch Schiffe regulieren.
(c) Javier Arcenillas, ImaginAIR/EEA
"Obwohl in Rumänien glücklicherweise immer noch beinahe wilde und eindrucksvolle Orte gibt, in denen die Natur unberührt von Menschenhand ist, gibt es in den stärker urbanisierten Gegenden ein offensichtliches Umweltproblem.“ Javier Arcenillas, Spanien
Ein Schadstoff wird üblicherweise durch mehr als eine Rechtsvorschrift reguliert. Feinstaub wird beispielsweise von drei europäischen Rechtsmaßnahmen (Richtlinien zur Luftqualität und Emissionen von Luftschadstoffen, und die Euro-Grenzwerte für Fahrzeugemissionen) und zwei internationalen Übereinkommen (LRTAP und MARPOL) direkt geregelt. Einige der PM-Vorläufer werden durch andere Rechtsmaßnahmen abgedeckt.
Die Einführung dieser Gesetze wird auch über längere Zeiträume verteilt und in unterschiedlichen Stufen erreicht. Für Feinstaub setzt die Richtlinie zur Luftqualität 25mg/m3 als „Zielwert“ fest, der ab dem 1. Januar 2010 erreicht werden muss. Der gleiche Wert wurde für das Jahr 2015 als „Grenzwert“ festgelegt, was weitere Verpflichtungen nach sich zieht.
In einigen Sektoren decken die Luftrichtlinien bestimmte Schadstoffe zunächst nur in bestimmen Teilen Europas ab. Im September 2012 hat das Europäische Parlament eine Neuregelung eingeführt, mit der die EU-Standards zu Schwefelemissionen von Schiffen auf eine Stufe mit den Standards der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation von 2008 gesetzt werden. Bis zum Jahre 2020 wird der Grenzwert für Schwefel in allen Meeren um die EU bei 0,5 % des eingesetzten Kraftstoffs liegen.
Für die Ostsee, die Nordsee und den Ärmelkanal, die sogenannten „Überwachungsgebiete für Schwefelemissionen“ (SECA = Sulphur Emission Control Areas), hat das Europäische Parlament sogar strengere Schwefelgrenzwerte von 0,1 % bis 2015 festgelegt. Wenn man bedenkt, dass herkömmlicher Schiffskraftstoff 2.700-mal so viel Schwefel wie herkömmlicher Autodiesel enthält, wird deutlich, dass diese Rechtsvorschrift dem Schiffssektor gute Gründe gibt, über Neuentwicklungen und sauberere Kraftstoffe nachzudenken.
Die aktuellen Rechtsvorschriften zur Luftqualität in Europa basieren auf dem Prinzip, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Staatsgebiete in eine Vielzahl von Verwaltungsbereichen aufteilen, in denen Länder ihre Luftqualität mit Hilfe von Messungen und Modellen bewerten müssen. Die meisten Großstädte werden zu solchen Bereichen erklärt. Wenn die Luftqualitätsstandards in einem Bereich überschritten werden, muss der Mitgliedstaat dies der Europäischen Kommission melden und die Gründe erläutern.
Die Länder müssen dann Pläne auf lokaler oder regionaler Ebene entwickeln, in denen sie erklären, wie die Luftqualität verbessert werden soll. Sie könnten beispielsweise so genannte Umweltzonen einrichten, die den Zugang für weniger umweltfreundliche Fahrzeuge einschränken. Städte können ebenfalls eine Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Alternativen unterstützen, wie Zufußgehen, Fahrradfahren und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Sie können auch sicherstellen, dass Verbrennungsquellen aus Industrie und Handel mit den modernsten und besten verfügbaren Emissionskontrollgeräten ausgestattet werden.
Forschung ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Forschung bietet uns nicht nur neue Technologien, sondern erweitert auch unser Wissen über Luftschadstoffe und ihre negativen Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Ökosysteme. Neueste Kenntnisse in unsere Gesetze und unser Handeln einfließen zu lassen, wird dazu beitragen, die Luftqualität in Europa weiter zu verbessern.
(c) Gülçin Karadeniz
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