Press Release
EU in Reichweite der Kyoto-Ziele
Der Bericht „Greenhouse gas emission trends and projections in Europe 2007“ [Treibhausgasemissionen in Europa 2007 — Trends und Hochrechnungen] wertet Daten aus dem Zeitraum 1990 bis 2005 und wichtiger noch — die Hochrechnungen der Mitgliedstaaten zu ihren künftigen Treibhausgasemissionen aus; damit liefert er zuverlässige Hinweise auf die bei den Kyoto-Zielen erreichten Fortschritte. Besondere Bedeutung gewinnt der Bericht durch den rasch nahenden „ersten Verpflichtungszeitraum“ des Kyoto-Protokolls, der 2008 beginnt und 2012 endet (1) (siehe Anmerkungen unten).
EU-15-Emissionen 2005: Nach dem neuen Bericht haben die
- EU-15-Emissionen von 2004 bis 2005 um 0,8 % abgenommen, und die
- EU-15-Emissionen ein Niveau erreicht, das um 2 % unter dem des Kyoto-Basisjahres (2) liegt.
„Am Neujahrsmorgen 2008 wird mit dem ernsthaften Handel gemäß dem
Kyoto-Protokoll wirklich begonnen, sodass jetzt alle verfügbaren
Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Das Emissionshandelssystem ist das
„Senkungs- und Handelsprogramm” der EU für Kohlenstoff und wird zu
nennenswerten Emissionsabnahmen führen. (3) Wenn dieses
System reift und sich erweitert, werden wir beobachten können, wie es
zum Vorbild für einen globalen Kohlenstoffmarkt wird, der ein wichtiges
Element aller Kyoto-Folgevereinbarungen bildet,“ erläuterte Professor
Jacqueline McGlade, Exekutivdirektorin der EUA.
Im Rahmen des gemeinschaftlichen Kyoto-Zieles verfolgen alle
EU-15-Mitgliedstaaten differenzierte Emissionsziele, die sich mit
unterschiedlichen Maßnahmen erreichen lassen. Die zehn neuen
EU-Mitgliedstaaten unterliegen dem gemeinsamen Ziel der EU-15 hingegen
nicht; für sie wurden, mit Ausnahme von Zypern und Malta, im
Kyoto-Protokoll jeweils einzelstaatliche Ziele festgesetzt.
Vorschau auf den Weg nach Kyoto: Gestützt auf die Hochrechnungen
der Mitgliedstaaten kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die
bestehenden innerstaatlichen Politiken und Maßnahmen (4) die
EU-15-Treibhausgasemissionen alles in allem um 4,0 % unter das Niveau
des Basisjahres senken. Mit zusätzlichen innerstaatlichen Politiken und
Maßnahmen (die geplant, aber noch nicht umgesetzt sind) könnten die
EU-15-Emissionen noch um weitere 3,9 % reduziert werden.
Die erwartete Nutzung von Kyoto-Mechanismen (5) durch zehn EU-15-Mitgliedstaaten wird die Emissionen um zusätzliche 2,5 % senken. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen haben die Regierungen 2,9 Milliarden EUR eingeplant. Kohlenstoffsenken zum CO2-Entzug, die beispielsweise durch Aufforstung entstehen, würden die Emissionen um weitere 0,9 % reduzieren. Insgesamt, so der Bericht, könnte der EU deshalb sogar eine Senkung um 11,4 % gelingen. Alle neuen Mitgliedstaaten, die ein Kyoto-Ziel verfolgen, rechnen damit, dass sie es erreichen.
Kerninstrument: Dem Bericht zufolge wird das EU-Emissionshandelssystem zwischen 2008 und 2012 zu beträchtlichen Emissionssenkungen führen. Sein Senkungsbeitrag soll mindestens 3,4 % betragen und ist in den Hochrechnungen einiger Mitgliedstaaten teilweise schon berücksichtigt. Zur Gesamtsenkung um 11,4 % der Basisjahremissionen in EU-15 würden dann noch mindestens 1,3 % hinzukommen.
Hinweise für die Redaktion:
Hintergrundinformationen zum Bericht
Der von der EUA und ihrem Themenzentrum Luft und Klimaveränderung
erstellte Bericht ergänzt den jährlichen Bewertungsbericht der
Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kommission.
Der EUA-Bericht erfasst die folgenden 33 Länder:
- EU-15-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich
- Neue Mitgliedstaaten: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
- Beitrittsländer: Kroatien und Türkei
- Andere EUA-Mitgliedsländer: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
Für jedes erfasste Land enthält der Bericht einen gesonderten
Anhang.
Datenquellen: Der Bericht stützt sich auf Daten und
Informationen, die der Europäischen Kommission und der EUA von den
Ländern bis zum 1. Juni 2007 übermittelt worden sind. Grundlage der
vergangenen Trends ist ausschließlich der Technische Bericht Nr. 7/2007
der EUA, „Annual
European Community greenhouse gas inventory 1990–2005 and inventory
report 2007“ [Jährliches Treibhausgasinventar der Europäischen
Gemeinschaft 1990-2005 und Inventarbericht 2007]. Siehe
Pressemitteilung vom 15. Juni 2007.
- EU-Kyoto-Ziele: Nach dem Kyoto-Ziel von EU-15 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2012 um 8 % unter das Basisjahrniveau (siehe unten) von 1990 sinken. Innerhalb dieses Gesamtziels verfolgt jeder EU-15-Mitgliedstaat ein eigenes Reduzierungsziel: Einige sollen ihre Emissionen senken, während bei anderen eine begrenzte Erhöhung zulässig ist. Mit Ausnahme von Malta und Zypern, für die es keine Zielvorgaben gibt, haben die neuen Mitgliedstaaten jeweils individuelle Ziele. Die Länder können diese Ziele durch verschiedene Mittel erreichen.
- Basisjahremissionen: Nach dem Kyoto-Protokoll ist das Treibhausgasemissionsniveau im Basisjahr maßgeblicher Ausgangspunkt für die Verfolgung der einzelstaatlichen Emissionen in EU-15 und allen Mitgliedstaaten, die ein Kyoto-Ziel verfolgen. Die EU-27 besitzt kein Kyoto-Ziel, und somit ist in Diskussionen über Fortschritte auf dem Weg zu den Kyoto-Zielen für sie auch kein aggregiertes Basisjahr verfügbar. Dabei ist das Basisjahr genau genommen kein „Jahr“, sondern das Emissionsniveau, von dem aus die Senkungen erfolgen. Bei Kohlendioxid, Methan und Stickoxiden ist das Basisjahr für alle EU-15-Mitgliedstaaten 1990. Bei fluorierten Gasen können die EU-15-Mitgliedstaaten statt dessen aber auch die Emissionswerte von 1995 verwenden, und tatsächlich haben sich hier 12 der 15 Mitgliedstaaten für 1995 als Basisjahr entschieden. In der Praxis liegen die EU-15-Basisjahremissionen aber nahe an den Werten von 1990.
- EU-Emissionshandelssystem: Das EU-Emissionshandelssystem ist ein politisches Instrument der Europäischen Union zur Bewältigung des Klimawandels; es hilft der Industrie, ihre CO2-Emissionen auf kosteneffektive Weise zu senken, und fordert einen Grenzwert für alle großen CO2-Emissionsquellen. Die Basisjahremissionen in EU-15 werden durch das Emissionshandelssystem um schätzungsweise 3,4 % gesenkt.
- Innerstaatliche Politiken und Maßnahmen: Innerstaatliche Politiken und Maßnahmen werden innerhalb der Staatsgrenzen eines Landes umgesetzt. Dazu gehören die Förderung der Elektrizitätsgewinnung aus erneuerbaren Energien, Verbesserungen der Energieeffizienz, die Förderung der Biokraftstoffnutzung im Verkehr, die Reduzierung der durch Personenkraftwagen verursachten Kohlendioxidemissionen, die Rückgewinnung von Deponiegasen und die geringere Nutzung von fluorierten Gasen.
- Kyoto-Mechanismen: Die Kyoto-Mechanismen helfen entwickelten
Ländern, ihre Kyoto-Ziele zu erreichen. Dazu erhalten diese Länder für
Maßnahmen, die Kohlendioxidemissionen in anderen Ländern reduzieren,
Emissionsguthaben. Außerdem fördern diese Mechanismen den Transfer von
Technologien mit niedrigem Kohlendioxidausstoß in andere Länder. Durch
die erwartete Nutzung von Kyoto-Mechanismen in zehn EU-15-Staaten
(nämlich Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, die
Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien) werden die Emissionen
gegenüber dem Basisjahrniveau bis 2010 um 2,5 % gesenkt werden können.
Weitere Informationen zu den Kyoto-Mechanismen finden Sie auf der UNFCCC-Website.
Übersicht über die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten und anderer EUA-Mitgliedsländer
Anmerkungen:
Der Bericht berücksichtigt alle bis zum 1. Juni 2007
bereitgestellten nationalen Hochrechnungen.
- Durch Schaffung von Kohlenstoffsenken (Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) erwartete Nettoreduzierung.
- Dänemark will seine Ziele durch neue nationale Klimainitiativen erreichen, über die aber noch keine Informationen vorliegen.
- Spanien hat im Juli 2007 einen Plan mit Dringlichkeitsmaßnahmen
gegen den Klimawandel verabschiedet und geht davon aus, dass diese ihm
die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll
ermöglichen.
Hochrechnung der Treibhausgasemissionen in Europa für 2010
Über die Europäische Umweltagentur (EUA):
Die EUA hat ihren Sitz in Kopenhagen. Ziel der Agentur ist es, durch
die zeitnahe Bereitstellung von zielgerichteten, relevanten und
verlässlichen Informationen für Entscheidungsträger und die
Öffentlichkeit zu einer deutlichen und messbaren Verbesserung der
Umwelt Europas beizutragen.
Kontakt:
Brendan Killeen
Pressebeauftragter
Telefon: +45 33 36 72 69
Mobil: +45 23 68 36 71
E-Mail: brendan.killeen@eea.europa.eu
Marion Hannerup
Leiterin Kommunikation und interne Angelegenheiten
Telefon: +45 33 36 71 60
Mobil: +45 51 33 22 43
E-Mail: marion.hannerup@eea.europa.eu
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