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Die Zahl der Europäer, die einer schädlichen Lärmbelastung ausgesetzt sind, wird voraussichtlich zunehmen

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Nachrichten Veröffentlicht 10.03.2020 Zuletzt geändert 24.06.2020
4 min read
Photo: © EEA/Gaia Russo
Laut dem heute veröffentlichen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) über die Belastung durch Umgebungslärm ist mindestens jeder fünfte Europäer derzeit als gesundheitsschädlich eingestuften Lärmpegeln ausgesetzt. Diese Zahl wird in den kommenden Jahren voraussichtlich noch zunehmen.

Laut dem neuen EUA-Bericht „Lärm in Europa - 2020“ ist der Straßenverkehr die Hauptquelle für die Lärmbelastung in Europa. In den nächsten zehn Jahren rechnet man aufgrund des städtischen Wachstums und des gestiegenen Mobilitätsbedarfs mit einem Anstieg des Lärmpegels in städtischen und ländlichen Gebieten. Weitere Hauptquellen für die Lärmbelastung sind der Bahn- und Flugverkehr sowie die Industrie.

Rund 113 Millionen Menschen sind tagsüber, abends und nachts langfristig von einem Verkehrslärmpegel von mindestens 55 Dezibel (db(A)) betroffen. In den meisten europäischen Ländern sind mehr als 50 % der Einwohner städtischer Gebiete tagsüber, abends und nachts einem Straßenlärmpegel von 55 dB oder darüber ausgesetzt. Laut Weltgesundheitsorganisation sind bei diesem Wert gesundheitliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich. Die EU hält eine langfristige Lärmbelastung durch Pegel über 55 Dezibel für hoch.

 

Der Bericht enthält aktuelle Lärmbelastungstrends im Zeitraum 2012–2017. Des Weiteren wird ein Ausblick auf zukünftige Lärmprognosen und die damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen in Europa gegeben, der auf neuen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmbelastung basiert. Auf der Grundlage der vorherigen, 2014 von der EUA in Europa durchgeführten Lärmbewertung werden in dem Bericht auch Maßnahmen zur Bewältigung und Verringerung der Lärmbelastung untersucht. Ebenso wird überprüft, welche Fortschritte zur Erreichung der in den EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Umgebungslärmrichtlinie und des 7. Umweltaktionsprogrammes der EU, festgelegten EU-Ziele im Bereich Lärmbelastung erzielt worden sind.

Erhebliche gesundheitliche Auswirkungen

Darüber hinaus sind 22 Millionen Menschen einem hohen Lärm durch Bahnverkehr, 4 Millionen einem hohen Fluglärm und weniger als 1 Million einem hohen Industrielärm ausgesetzt.

Langfristige Lärmbelastung hat beträchtliche gesundheitliche Auswirkungen. Auf der Grundlage der aktuellen Angaben der WHO schätzt die EUA, dass eine solche Exposition die Ursache für 12 000 vorzeitige Todesfälle ist und zu 48 000 neuen Fällen ischämischer Herzerkrankungen (verursacht durch eine Verengung der Herzarterien) pro Jahr in ganz Europa beiträgt. Man schätzt, dass 22 Millionen Menschen chronisch an starker Lärmbelästigung und 6,5 Millionen Menschen an schweren Schlafstörungen leiden. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation treten diese gesundheitlichen Auswirkungen zunächst unterhalb der in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Meldeschwellen auf und werden daher wahrscheinlich unterschätzt. Darüber hinaus decken die Angaben der Länder, die dieser EU-Richtlinie unterliegen, nicht alle städtischen Gebiete, Straßen, Eisenbahnen und Flughäfen ab.

Neben der Beeinträchtigung des Menschen ist die Lärmbelastung auch eine zunehmende Bedrohung für die Tierwelt zu Lande und zu Wasser. Lärm kann den Fortpflanzungserfolg mindern, die Sterblichkeit erhöhen und für Tiere ein Grund zur Flucht in ruhigere Gebiete sein.

Das Ziel der EU für 2020 in Bezug auf Lärm wird nicht erreicht

Während die EU-Mitgliedstaaten einige Fortschritte bei der Kartierung und Meldung weiterer Gebiete hoher Lärmpegel in Europa erzielt haben, wurden die allgemeinen politischen Ziele in Bezug auf Umweltlärm noch nicht erreicht. Insbesondere wird das vom 7. Umweltaktionsprogramm für 2020 festgelegte Ziel, die Lärmbelastung zu verringern und auf die von der WHO empfohlenen Werte für die Lärmbelastung zuzusteuern, nicht erreicht werden. Aufgrund des künftigen Städtewachstums und gestiegenen Mobilitätsbedarfs rechnet man mit einem Anstieg der Lärmbelastung.

Mehr als 30 % der nach der EU-Richtlinie erforderlichen Daten für das Jahr 2017 sind nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Meldefrist immer noch nicht verfügbar. Erhebliche Verzögerungen deuten darauf hin, dass die Länder die erforderlichen Schritte zur Bekämpfung der Lärmbelastung möglicherweise nicht ergriffen haben. Der Bericht fügt hinzu, dass auch eine bessere Umsetzung erforderlich ist – ein Punkt, der die Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission in einer separaten kürzlichen Bewertung zur Umsetzung der Richtlinie bekräftigt.

Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmpegel

Die Länder haben schon verschiedenste Maßnahmen zur Senkung und Regulierung der Lärmpegel ergriffen. Es ist jedoch nach wie vor schwierig, ihren Nutzen im Hinblick auf positive Gesundheitsergebnisse zu bewerten, heißt es im EUA-Bericht. Beispiele für die gängigsten Maßnahmen zur Senkung der Lärmpegel in Städten sind das Ersetzen älterer gepflasterter Straßen durch glatteren Asphalt, eine bessere Lenkung der Verkehrsströme und die Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Stundenkilometer. Ebenso gibt es Maßnahmen zur Sensibilisierung und Verhaltensänderung der Menschen in Bezug auf die Nutzung geräuschärmerer Verkehrsmittel, wie zum Beispiel das Radfahren, das Zufußgehen oder die Benutzung von Elektrofahrzeugen.

Eine erhebliche Anzahl von Ländern, Städten und Regionen hat auch sogenannte Ruhezonen eingerichtet, von denen die meisten Parks und andere Grünflächen sind, in denen Menschen dem Stadtlärm entfliehen können. Dem Bericht zufolge muss mehr getan werden, um ruhige Gebiete außerhalb der Stadt zu schaffen und zu schützen und die Zugänglichkeit dieser Gebiete in Städten zu verbessern.

Hintergrundinformationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie

Die Lärmbelastung der Menschen wird gemäß der Umgebungslärmrichtlinie anhand von zwei Meldeschwellen überwacht: einem Indikator für den Tages-, Abend- und Nachtzeitraum (Lden), der die Exposition gegenüber mit „Belästigung“ verbundenen Lärmpegeln misst, und einem Indikator für Nachtzeiträume (Lnight), der der Bewertung von Schlafstörungen dient. Diese Meldeschwellen sind höher als die von der WHO empfohlenen Richtwerte, und derzeit gibt es keinen Mechanismus, mit dem man den Fortschritt gegenüber den letztgenannten niedrigeren Werten nachvollziehen könnte.

 

Mehr Informationen über die Umgebungslärmrichtlinie: https://ec.europa.eu/environment/archives/noise/directive.htm

Zugriff auf Daten über den NOISE Observation & Information Service for Europe: http://noise.eea.europa.eu/

Datenblätter zum Lärm nach Ländern:
https://www.eea.europa.eu/themes/human/noise/noise-fact-sheets

 

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