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Politischer Kontext

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Last modified: 17.08.2011
Seit 2002 bildet die übergeordnete Umgebungslärmrichtlinie eine gemeinsame Basis für die Bekämpfung von Lärm in der ganzen Europäischen Union. Das Hauptziel der Richtlinie besteht in der Verhinderung, Vorbeugung oder Minderung der schädlichen Auswirkungen der Lärmbelastung.

Lärmemissionen von Fahrzeugen und Maschinen sind in der EU bereits seit mehreren Jahrzehnten geregelt. Die Regelung der zulässigen Lärmbelastung des Menschen begann jedoch erst in den späten 1990er-Jahren. Das 6. Umweltaktionsprogramm 2002-2012 der Europäischen Gemeinschaft hat die „…erhebliche Verringerung der Anzahl von Personen, die langfristigen andauernden mittleren Lärmpegeln – insbesondere Verkehrslärm – ausgesetzt sind, die gemäß wissenschaftlichen Studien eine gesundheitsschädigende Wirkung haben…“ zum Ziel.

Im gleichen Jahr wurde die Umgebungslärmrichtlinie angenommen. Sie bildete eine gemeinsame Basis für die Lärmbekämpfung in der ganzen EU. Die Mitgliedstaaten sollten Belastungsschwerpunkte ermitteln, für die Lärmkarten und Aktionspläne erstellt werden sollten. Aufgabe der Länder war es ebenfalls, die Öffentlichkeit und die Kommission über diese Tätigkeiten zu informieren. Die Belastungsschwerpunkte, für die Lärmkarten und Aktionspläne zu erstellen sind, liegen in größeren Ballungsräumen und entlang Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken und an Großflughäfen.

Die Lärmbelastung ist auch in andere EU-Strategien integriert, wie zum Beispiel die thematische Strategie für die städtische Umwelt, die Gemeinsame Verkehrspolitik und die Strategie für nachhaltige Entwicklung.

Im Jahr 2004 veröffentlichte die Kommission einen Überblick aller einschlägigen Europäischen Rechtsvorschriften und Normen zu Lärmemissionen.

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