Energie – politischer Kontext
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Im Januar 2007 schlug die Europäische Kommission ein integriertes Energie- und Klimapaket zur Senkung der Treibhausgasemissionen vor. Das Energiepaket war darauf ausgerichtet, eine neue Energiepolitik für Europa einzuführen, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiesicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern.
Die drei Grundpfeiler des Pakets sind:
- Ein echter Energie-Binnenmarkt: Dieser soll Energieverbrauchern echte Auswahlmöglichkeiten geben und die enormen Investitionen, die im Energiebereich benötigt werden, anstoßen. Seit dem 1. Juli 2007 können alle europäischen Bürger ihren Strom- und Gasversorger frei wählen. Aufgabe der Europäische Kommission wird es sein, einen fairen und dynamischen Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
- Beschleunigung der Umstellung auf kohlenstoffarme Energiequellen: Durch diese Umstellung soll die weltweit führende Position der EU im Bereich der erneuerbaren Energien gehalten werden; bis zum Jahr 2020 sollten mindestens 20 % des Energiebedarfs der EU durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden.
- Energieeffizienz: Bis zum Jahr 2020 sollen 20 % des Primärenergieverbrauchs eingespart werden – dies war bereits ein früheres Ziel der Kommission. Weitere Vorschläge umfassen den Einsatz von Fahrzeugen mit geringem Kraftstoffverbrauch im Verkehr, strengere Normen und eine bessere Kennzeichnung von Geräten, eine verbesserte Energieleistung der bestehenden Gebäude in der EU und eine verbesserte Effizienz bei der Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Wärme und Strom.
Im März 2007 nahm der Europäische Rat die meisten dieser Vorschläge an und vereinbarte Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen integrierten europäischen Klima- und Energiepolitik. Die daraus resultierende Politik verfolgt die folgenden drei Ziele:
- Verstärkung der Versorgungssicherheit,
- Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und der Verfügbarkeit bezahlbarer Energie,
- Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels.
Um diese Ziele zu erreichen, nahm der Europäische Rat im März 2007 einen umfassenden Energieaktionsplan für den Zeitraum 2007-2009 an, der vorrangige Maßnahmen in den folgenden Bereichen beinhaltet: Binnenmarkt für Gas und Strom, Versorgungssicherheit, internationale Energiepolitik, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Energietechnologien.
Im Januar 2008 legte die Europäische Kommission weitere Vorschläge für die Bekämpfung des Klimawandels und die Förderung erneuerbarer Energien vor, einschließlich rechtlich durchsetzbarer Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten.

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