Leitung
- Bulgarian (bg)
- Czech (cs)
- Danish (da)
- German (de)
- Greek (el)
- English (en)
- Spanish (es)
- Estonian (et)
- Finnish (fi)
- French (fr)
- Hungarian (hu)
- Icelandic (is)
- Italian (it)
- Lithuanian (lt)
- Latvian (lv)
- Maltese (mt)
- Dutch (nl)
- Norwegian (no)
- Polish (pl)
- Portuguese (pt)
- Romanian (ro)
- Slovak (sk)
- Slovenian (sl)
- Swedish (sv)
- Turkish (tr)

Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der EUA besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsländer, zwei Vertretern der Kommission und zwei vom Europäischen Parlament benannten wissenschaftlichen Sachverständigen. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats gehören die Verabschiedung des Mehrjahresprogramms, der jährlichen Arbeitsprogramme und der Jahresberichte sowie die Ernennung des Exekutivdirektors und der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu fünf stellvertretenden Vorsitzenden, einem Vertreter der Kommission und einem vom Europäischen Parlament ernannten Mitglied. Der Vorstand ist berechtigt, Durchführungsbeschlüsse zu treffen, die für die wirksame Tätigkeit der Agentur in der Zeit zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats erforderlich sind.
Exekutivdirektor
Der Exekutivdirektor ist dem Verwaltungsrat gegenüber verantwortlich für die Durchführung der Programme und die Tagesgeschäfte der EUA.
Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat berät den Verwaltungsrat und den Exekutivdirektor. Seine drei wichtigsten Aufgaben sind:
- die Abgabe einer Stellungnahme über die Mehrjahresprogramme und die jährlichen Arbeitsprogramme der EUA,
- die Abgabe einer Stellungnahme an den Exekutivdirektor in Bezug auf die Einstellung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Agentur,
- die Erarbeitung von Ratschlägen und/oder Stellungnahmen zu
jeglichen vom Verwaltungsrat oder Exekutivdirektor vorgelegten
wissenschaftlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit
der Agentur.
Dokumentaktionen
Für andere freigeben