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Verwaltungsdirektor der Europäischen Umweltagentur

Die Stelle des Verwaltungsdirektors/der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Umweltagentur wird neu besetzt. Die Agentur wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates (in der Fassung der Verordnung 933/99 des Rates) geschaffen; sie ist eine Einrichtung der Europäischen Union und hat ihren Sitz in Kopenhagen.

Die Agentur: Die Agentur ist seit ihrer Schaffung im Jahr 1994 zur wichtigsten Informationsquelle für die Umweltpolitik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten geworden und erfüllt in dieser Funktion eine zentrale Rolle für die nachhaltige Entwicklung in Europa. Der/Die Bewerber/in muss nachweisen können, dass er/sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Führungsqualitäten verfügt, um gewährleisten zu können, dass die Agentur auch weiterhin ihre strategische Rolle erfüllen kann. Die Agentur kann sich bei ihren Arbeiten auf ein Netz für Umweltinformationen und Umweltbeobachtung stützen, das in der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen vertreten ist. Unmittelbare Herausforderung für den/die neue(n) Direktor/in wird die Erweiterung um 13 neue Mitgliedsländer sein. Weitere Informationen können der Internetseite der Agentur (www.eea.eu.int) entnommen werden.

Aufgabenbeschreibung: Der/Die Verwaltungsdirektor/in ist rechtliche(r) Vertreter/in der Agentur und vertritt diese nach Außen. Er/Sie ist dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Seine Aufgaben umfassen u.a.

  • die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat bei der Formulierung und Erreichung der strategischen Ziele der Agentur im Umweltbereich;
  • die Abwicklung des Tagesgeschäfts für die über 80 Beschäftigten der Agentur und des Haushalts von rund 20 Mio. €;
  • die Erstellung und Verbreitung von Umweltinformationen;
  • die Erstellung der Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogramme.


Ernennung: Der Verwaltungsrat der Agentur ernennt den/die erfolgreiche(n) Bewerber/in auf Vorschlag der Europäischen Kommission.

Einstellungsbedingungen: Der/Die Verwaltungsdirektor/in wird als Bedienstete(r) auf Zeit im Sinne von Artikel 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ernannt. Zu besetzen ist eine A.2-Stelle. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist erneuerbar. Die Laufzeit beginnt am 1. Juni 2002.

Erforderliche Qualifikationen:

  • Durchsetzungsfähigkeit und Führungsqualitäten zur Erfüllung der Aufgaben der Agentur;
  • Fähigkeit, mit den Beteiligten zu kommunizieren und eng zusammen zu arbeiten;
  • Nachweis der Fähigkeit, eine Organisation auf strategischer Ebene und im internen Management zu führen;
  • mindestens 15 Jahre Erfahrung im internationalen Umweltmanagement in der Industrie, an Hochschulen oder in der öffentlichen Verwaltung;
  • gründliche Kenntnis von mindestens einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache. Gute Englischkenntnisse sind von Vorteil;
  • Universitätsabschluss;
  • der/die Bewerber/in sollte nach dem 1.06.1942 geboren sein;
  • gründliches Verständnis der EU-Organe, der Umweltpolitik der EU, der einschlägigen internationalen politischen Situation sowie sonstiger politischer Entwicklungen, die für die Tätigkeiten der Agentur von Belang sind.

Nationalität: Nationalität eines Mitgliedstaaten der Agentur, einschließlich der Länder, die derzeit ihre Mitgliedschaft ratifizieren, sofern die Ratifizierung bis zur Ernennung des/der ausgewählten Kandidaten/in durch den Verwaltungsrat abgeschlossen ist.

Interessenten werden ersucht, bis zum 14. September 2001 per Einschreiben eine Bewerbung mit einem Lebenslauf vom maximal drei Seiten Länge an nachstehende Adresse zu schicken.

Europäische Kommission
Generaldirektion „Personal und Verwaltung“
Referat „Organisationsplan und Management“
MO34 5/105 — EEA
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel

Bis zum 7. September 2001 sind weitere Informationen über folgende E-Mailadresse erhältlich: env-eea@cec.eu.int.

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